Einzelstation 4: Tandemfahren wie die Blinden

Definition: "Aktive" = Helfer oder Helferin der Eltern bzw.

                "Kinder" = Schüler bzw. Schülerin "GNT" = ganz normaler Tag


Hier kommen die 4 Piloten/Innen zum Einsatz. Diese Damen oder Herren holen die Tandem-Fahrräder aus dem Anhänger. Kontrollieren die Bereifung und die Bremsen. Der hintere Sitz muss ganz nach unten gestellt und befestigt werden.

An der Wechselstation stehen zwei Eltern oder Familienangehörige, die dem Kind das Aufsteigen auf das Tandem ermöglichen.

Als Simulation der Blindheit sollen Schlafbrillen getragen werden (freiwillig).

Mit der örtlichen Polizei wird die Fahr - Strecke, falls sie sich zum Teil außerhalb des Schulgeländes befindet, festgelegt und gesichert.

Wichtig: Für alle Kinder besteht Helmpflicht.

Die Stiftung hat im Anhänger die Kinderhelme mit Barett-Hauben aufbewahrt.

Jedes Kind (auch Lehrer/in) bekommt eine neue Barett-Haube unter dem Helm.

Während der Fahrt wird das Kind durch ein Gespräch abgelenkt und ein gewisses Vertrauen aufgebaut. Beim Absteigen erkennt man die Spannung, die bei dem Kind vorhanden war.

Der Startplatz auf dem Schulhof wird bei der Vorbesprechung festgelegt.

Zwei „Aktive“ bauen ihren Tisch auf - auf dem die Blindenbrillen  liegen und die leeren Dosen für die Zusatzstation.

Ein Kind wird auf den Rücksitz des Tandem gehoben (oder steigt selbst auf).

Die größeren Kinder deren Füße auf die Pedale reichen treten während der Fahrt mit.

Die kleinen Kinder legen Ihre Füße auf die dafür montierten Fußtritte.

Die Rundstrecke auf dem Schulhof oder der abgesperrten Straße sollte in etwa Zwei bis Drei Minuten öfters durchfahren werden.

Alle „Kinder“ und die Lehrperson sollen in der Zeit von 25 Minuten einmal gefahren sein.

Zusatzstation:

In der langen Wartezeit kann eine Zusatzstation aktiviert werden:Auf dem Tisch werden leere Blechdosen oder Plastikbehälter aufeinandergestapelt. Die Kinder stehen zwei Meter - mit Blindenbrillen –davor und versuchen die Blechdosen zu treffen.